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Teilnahme- und Rücktrittsbedingungen

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Darauf können Sie sich verlassen:
Die Mitarbeiter vom Freizeit-Bereich planen die Ferien-Angebote sorgfältig.
Freundliche, erfahrene Ferien-Begleiter sind für Sie da.
Die meisten Begleiter sind keine Fachkräfte.
Aber sie sind geschult und unterstützen Sie gerne.
Und: Sie haben ganz viel Lust, mit Ihnen zu verreisen.
Wir machen bei den Reisen Ausflüge in kleinen Gruppen.
Das Programm bestimmen Sie natürlich mit.
Im Urlaubs-Ort sind wir mit dem Bulli unterwegs.
Oder mit den Bussen und Bahnen im Ort.
Wir haben eine Kasse für den Urlaub.
Die heißt Programm-Kasse.
Aus der Programm-Kasse bezahlen wir zum Beispiel die Eintritts-Gelder für alle.
Bringen Sie bei den Reisen auch eigenes Urlaubs-Geld mit.
Damit bezahlen Sie zum Beispiel Ihr Eis in einer Eisdiele.
Oder wenn Sie sich ein Andenken kaufen.

Sind Sie Mitglied bei der Lebenshilfe Münster?
Unsere Ferien-Angebote sind für alle Kinder, Jugendliche und Erwachsene.
Es ist schön, wenn Sie oder Ihre Familie auch Mitglied bei der Lebenshilfe Münster sind.
Das ist ein Vorteil, wenn man Mitglied ist:
Bei Reisen für Erwachsene werden die Plätze zuerst an Mitglieder der Lebenshilfe Münster verteilt.
Aber es können auch Leute mitfahren, die nicht Mitglieder der Lebenshilfe sind.
Hier finden Sie unsere Beitrittserklärung. 
Wenn Sie Mitglied sind, haben Sie auch noch andere Vorteile.
Mehr dazu finden Sie in der Erklärung.
Und: Sie unterstützen damit unsere Arbeit.

Werden Sie also gerne Mitglied!

Reise-Organisation

Anreise und Abreise
Wir fahren meistens mit dem Zug.
Wir fahren vom Haupt-Bahnhof Münster ab.
Wir kommen auch wieder in Münster an.
Manchmal fahren wir auch mit Bullis.
Auch dann treffen wir uns zentral in Münster
bei der Geschäfts-Stelle der Lebenshilfe.

Hier sind einige wichtige Reise-Begriffe:
Voll-Pension bedeutet:
Sie bekommen Frühstück, Mittag-Essen und Abend-Essen.
Halb-Pension bedeutet:
Sie bekommen Frühstück und eine warme Mahlzeit.
Manche Reisen sind Selbstversorger-Reisen:
Sie bekommen Frühstück, Mittag-Essen und Abend-Essen.
Wir bereiten das Essen gemeinsam zu.
Oft kaufen wir auch zusammen ein.

Einzel-Begleitung
Wir bieten auch eine Einzel-Begleitung für den Tag an.
Das heißt:
Es gibt einen Reise-Begleiter oder eine Reise-Begleiterin nur für Sie.
Wann ist eine Einzel-Begleitung nötig?

  • Sie brauchen viel Unterstützung
  • oder Sie brauchen viel Hilfe bei der Pflege
  • Sie brauchen eine besondere Aufsicht

Wichtig: Dann sagen Sie uns das schon bei der Anmeldung.
Brauchen Sie Tag und Nacht Unterstützung?
Wir machen keine Nacht-Wachen.
Und keine 24-Stunden-Aufsicht.
Aber wir sind immer vor Ort.

Brauchen Sie auch in der Nacht Unterstützung?
Dann müssen Sie sich eine eigene Begleit-Person
für die Reise mitnehmen.

Das passiert vor einer Reise
Wir laden Sie vor jeder Reise zu einem Treffen ein.
Da besprechen wir alles Wichtige.
Mit der Einladung zu diesem Treffen
verschicken wir einige Unterlagen.

Wichtig: Füllen Sie die Unterlagen genau aus und
schicken Sie diese schnell an uns zurück.
Dann können wir die Reise besser für Sie planen.
Bei den Treffen lernen Sie auch die anderen Teilnehmer kennen.
Und die Reise-Begleiter stellen sich vor.
Sie lernen Ihren Reise-Begleiter kennen.
Da kann man sich über alles unterhalten,
 was für eine gute Unterstützung wichtig ist.

Finanzierung 

Sie bekommen eine Rechnung.
In der Rechnung steht:
• wie viel Sie bezahlen müssen
• wann Sie das Geld bezahlen müssen
• vielleicht gibt die Pflegekasse Geld dazu
• vielleicht gibt das Sozialamt Geld dazu


Finanzierungs-Hilfen

Sie wohnen bei Ihrer Familie?
Oder besuchen sie oft?
Dann kann die Pflegeperson Geld beantragen.
Damit die Pflegeperson selbst Urlaub
von der Pflege machen kann.

Das Geld nennt man Verhinderungs-Pflege (§39 SGB XI)
Im Jahr kann die Pflegeperson 1612 Euro beantragen.
Vor dem Angebot muss die Pflegeperson einen Antrag
stellen. Das Antragsformular bekommen Sie von uns.

Nach dem Angebot können Sie von uns
eine Bescheinigung bekommen.
Diese Bescheinigung geben Sie dann an
die Pflegekasse weiter.


Sie können auch Geld aus der Kurzzeit-Pflege beantragen.
Dazu sprechen Sie mit Ihrer Pflegekasse.
Sie können auch Geld für die Betreuung bekommen.
Das nennt man: Entlastungs-Betrag (§45b SGBXI).
Das sind 125 Euro im Monat.
Was Sie im Jahr 2022 nicht verbraucht haben, können Sie
noch bis zum 30. Juni 2023 nutzen.


Stiftungen
Es gibt verschiedene Stiftungen.
Die Stiftungen können Ihnen Geld für Ihre Reise geben.
Dazu müssen Sie einen Antrag schreiben. Wir helfen Ihnen dabei.


Fördermittel
Unsere Angebote werden teilweise unterstützt durch Fördermittel z.B. der Aktion Mensch oder Kooperationspartner.


Weiterbildung
Einige der Reisen sind Weiterbildungsangebote.
Dafür gibt der asb Geld. Dieses Geld ist bereits im Teilnehmerbeitrag eingerechnet.

Versicherung 

Haftpflicht-Versicherung
Die Lebenshilfe hat keine Haftpflicht- und keine Unfallversicherung für die Teilnehmer abgeschlossen.
Auch in den Ferienfreizeiten und Reisen gilt in allen Fällen zuerst die Privat-Haftpflicht
oder die private Unfall-Versicherung.
Bitte überprüfen Sie, ob ein ausreichender Versicherungs-Schutz besteht.

Reise-Versicherung
Die Lebenshilfe schließt keine Reise-Versicherung ab.
Manchmal ist es gut, eine Reise-Versicherung zu haben.
Zum Beispiel, wenn Sie krank werden und nicht mit-kommen können.
Wir empfehlen Ihnen, eine Reise-Versicherung abzuschließen.

Rücktritts-Bedingungen

Wie viel Geld müssen Sie bezahlen, wenn Sie sich abmelden?
Sie bezahlen dann immer eine Verwaltungs-Pauschale.
Das heißt, Sie zahlen immer 20 € wenn Sie sich abmelden.
Und Sie zahlen Ausfall-Kosten.

Wichtig ist hier der Tag, an dem
die schriftliche Abmeldung bei uns ankommt.
So errechnen sich die Ausfall-Kosten:

Wann sagen Sie ab? Wie viel müssen SIe bezahlen?
Bis zum 50. Tag vor dem Angebot Sie müssen 20 Prozent vom Preis bezahlen
Bis zum 20. Tag vor dem Angebot Sie müssen 60 Prozent vom Preis bezahlen
Bis zum 10. Tag vor dem Angebot Sie müssen 80 Prozent vom Preis bezahlen
Weniger als 10 Tage vor dem Angebot Sie müssen 90 Prozent vom Preis bezahlen

Nach einer Abmeldung bekommen Sie von uns eine neue Rechnung.
Das ist die Storno-Rechnung.
Da steht, wieviel Sie bezahlen müssen, wenn Sie sich abgemeldet haben.

Die Lebenshilfe Münster kann das Angebot absagen: 

Die Lebenshilfe Münster e.V. kann das Angebot absagen:
Vielleicht melden sich nicht genug Personen für eine Reise oder ein örtliches Ferienangebot an.
Dann kann die Lebenshilfe das Angebot absagen.
Das muss die Lebenshilfe bis zum 30. Tag vor Beginn machen.
Der 30. Tag ist 1 Monat vor dem Angebot.

Wenn Sie schon Geld bezahlt haben, dann bekommen Sie das Geld von uns zurück.
Die Lebenshilfe Münster e.V. sagt auch aus anderen
wichtigen Gründen kurz vor der Reise oder dem örtlichen
Ferienangebot ab.

Wenn zum Beispiel etwas Ungeplantes passiert:
Ein oder mehrere Begleiter werden krank.
Oder die Leitung wird krank. Wir finden keine Vertretung.
Oder wenn etwas passiert,
für das die Lebenshilfe Münster e.V. nichts kann.
Zum Beispiel: Die Corona-Regeln ändern sich.


Die Lebenshilfe Münster e.V. kann den Vertrag mit Ihnen fristlos kündigen.
Das heißt, die Lebenshilfe kann sagen:
Sie dürfen bei der Reise nicht mitfahren oder bei dem örtlichen Ferienangebot nicht mitmachen.

Oder Sie müssen wieder nach Hause fahren.
Zum Beispiel wenn:
  • Sie bringen sich und andere in Gefahr oder verletzen andere Menschen.
  • Sie halten sich nicht an Absprachen und Regeln.
  • Sie halten sich nicht an Gebräuche und Gesetze des Urlaubs-Landes.
  • Sie haben bei der Anmeldung etwas Wichtiges nicht gesagt. Zum Beispiel, dass Sie einen Rollstuhl brauchen. Oder dass Sie viel mehr Betreuung brauchen.
Dann müssen Sie trotzdem den vollen Reisepreis bezahlen.
Vielleicht müssen Sie die Rück-Reise extra bezahlen.

Kontakt

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